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Unsere Stellungnahme

European Electronic Communication Code

In der Europäischen Union wird im Dezember 2020 ein neues Gesetz zum digitalen Datenschutz in Kraft treten: Der European Electronic Communication Code (kurz: EECC). Er soll die persönlichen Daten der EU-Bürger besser vor Missbrauch und Zugriffen von Dritten schützen. Leider gilt dieser Schutz auch für das Durchleuchten von Dateien nach „Kinderpornografie“ in der Kommunikation oder auf Plattformen. Bisher durften Unternehmen die sogenannte „Hash Software“ nutzen, um Missbrauchsabbildungen von Kindern zu identifizieren. Im Jahr 2018 wurden insgesamt 45 Millionen Dateien gefunden – 95% davon mithilfe der Hash Software.

Mit dem Inkrafttreten des EECCs wird die freiwillige Nutzung der Hash Software nicht mehr möglich sein. Um dieses „Lücke im Kinderschutz“ zu schließen und die bisherige Softwarenutzung weiterhin möglich zu machen, steht derzeit eine Ausnahmeregelung im Raum. Über diese Interimslösung muss bei der EU aber noch entschieden werden.

Wir fordern von der EU daher eine rasche Verabschiedung dieser Ausnahmeregelung, um sicherzustellen, dass die Softwarenutzung für das Tracking von Missbrauchsabbildungen von Kindern für Unternehmen auch weiterhin möglich sein wird. Es geht bei dieser Entscheidung nicht nur um ein starkes Zeichen für den Kinderschutz, sondern auch um Millionen Dateien von betroffenen Kindern, die ohne eine Entscheidung im Verborgenen bleiben würden.  #ClosetheGap

Update: Am 7. Dezember 2020 hat der Ausschuss für bürgerliche Freiheit, Justiz und Inneres in Brüssel mit großer Mehrheit für die Verabschiedung einer Ausnahmeregelung im Sinne des Kinderschutzes gestimmt. Eine Entscheidung mit wichtiger Signalwirkung für den Kinderschutz in Europa!

Den Bericht der Kommission finden Sie HIER