3. September 2018
Empfehlungspapier für kindgerechte Strafverfahren bei Kindesmissbrauch

Dunkelziffer bleibt hoch – Kommission ermutigt Betroffene auszusagen

Die unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs hat sich zu der noch immer hochbleibenden Dunkelziffer (ca. 80%) bei Fällen von sexuellem Kindesmissbrauch geäußert. Nur ein Fünftel der Fälle werden zur Anzeige gebracht. Der Rest bleibt unentdeckt. Viele Betroffene würden vor einer Anzeige zurückscheuen, weil sie Angst vor dem damit verbundenen Verfahren hätten:

„Bei der Auswertung der vertraulichen Anhörungen und schriftlichen Berichte war auffallend, dass viele Betroffene davon ausgingen, ihnen würde im Ermittlungs- bzw. Strafverfahren unsensibel begegnet und nicht geglaubt. Oft gaben sie an, dass sie den Eindruck haben, dass Täter und Täterinnen mit hoher Wahrscheinlichkeit auf eine Einstellung des Verfahrens, eine milde Strafe oder sogar einen Freispruch hoffen könnten.“ (Auszug aus Pressemitteilung vom 03.09.2018)

 

Die Kommission fordert in diesem Zuge drei zentrale Änderungen:

  1. Die Bildung von Kompetenzzentren,
    in denen spezialisiertes Fachpersonal die Befragungen der Betroffenen durchführt.
  2. Eine systematische Professionalisierung von Staatsanwälten*innen und Richtern*innen,
    die mit Jugendschutzverfahren betraut sind.
  3. Eine Verkürzung von Ermittlungs- und Strafverfahren,
    in denen es um den sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen geht.

 

Zur vollständigen Pressemitteilung.

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