16. November 2019
Videovernehmung statt Gerichtssaal
Blogbild Vernehmungszimmer mit Kuscheltierpanda

Nun steht es fest: Videovernehmungen von Kindern, die Opfer oder Zeugen von sexueller Gewalt geworden sind, werden von einer Ausnahme zur Regel. Der Bundestag hat gestern, am 15. November 2019, für eine Modernisierung des Strafverfahrens gestimmt.

 

Doch was bedeutet das genau?

In Kürze: Es bedeutet mehr Schutz für Kinder, die Opfer von Sexualstraftaten geworden sind.

Mit der Abstimmung wurden verschiedene Bereiche des Opferschutzes durch neue Maßnahmen gestärkt. Es wird u.a. zur Regel gemacht, dass die Vernehmung von allen Opfern von Sexualstraftaten (und damit auch Kindern!) durch eine(n) Richter/in mit Bild und Ton aufgezeichnet wird. Das wird vor allem dann entschieden, wenn es im Interesse der Opfer ist. Die Videoaufzeichnung der Vernehmung kann später in der Hauptverhandlung anstelle einer Zeugenaussage des Opfers verwendet werden.

Childhood begrüßt diese Änderung sehr, da sie nicht nur dem Vorbild des Childhood-Hauses folgt, sondern vor allem anstrengende, belastende und häufig re-traumatisierende Befragungen von Kindern unterbindet. Eine Entscheidung, die vielleicht minimal scheint, aber hoffentlich weitreichende positive Veränderungen für viele Kinder bedeutet, die sexuelle Gewalt oder Missbrauch erleben mussten.

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