13. Dezember 2018
Amt des UBSKM bleibt
UBSKM

UBSKM bleibt bestehen

Das wichtige Amt des Unabhängigen Missbrauchsbeauftragten bleibt dauerhaft bestehen. Gleiches gilt für den ehrenamtlich arbeitenden Betroffenenrat. Das hat das Bundeskabinett nun beschlossen. Auch die Laufzeit der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs wurde bis Ende 2023 verlängert. Es waren die zentralen Punkte im „Konzept zur dauerhaften Stärkung der Strukturen für Schutz, Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend“, das Bundesfamilienministerin Giffey dem Bundeskabinett vorgelegt hatte.

 

„Verankerung der Stelle des UBSKM und Stärkung der Arbeit des Betroffenenrats“ (Koalitionsvertrag, Feb. 2018)

Dieser Punkt des Koalitionsvertrages wurde gestern eingelöst. Das im Koalitionsvertrag vom Februar formulierte Ziel der Regierungsparteien, den sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen konsequenter zu bekämpfen, umfasste mehrere Punkte. Hier zum Nachlesen: Ein Blick auf den Koalitionsvertrag 2018

Regierungen werden an ihrem Handeln gemessen –  oder um aus unseren Blogeintrag von Anfang Februar zu zitieren: „Letztendlich sind es [..] die konkreten Schritte der zukünftigen Bundesregierung, die zeigen werden, ob die politischen Verantwortlichen ein ernsthaftes Interesse daran haben, Kinderrechte zu stärken und gegen jegliche Form von Gewalt an Kindern vorzugehen.“

Gestern hat die Bunderegierung einen Teil dessen umgesetzt, was sie versprochen hat.
Weiter so – denn noch gibt es viel zu tun.

 

© Foto: Johannes-Wilhelm Roerig  – UBSKM

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