25. März 2022
Childhood-Haus Netzwerk trifft sich in Berlin
Expert*innen für Kinderschutz und kindgerechte Justiz aus ganz Deutschland versammeln sich in Berlin, um gemeinsam die Zukunft des multidisziplinären Kinderschutzes zu transformieren.
Berlin, 25.03.2022. Auf der ersten Fachtagung dieser Art haben sich in den vergangenen zwei Tagen über 150 Expert*innen in Berlin zum Thema behördenübergreifender multidisziplinärer Kinderschutz, kindgerechte Justiz und dem Konzept des Childhood-Hauses ausgetauscht.


Senatorin Prof. Dr. Lena Kreck, Senatsverwaltung für Justiz Berlin eröffnete die Tagung mit einem Grußwort: “Wenn wir über kindgerechte Justiz sprechen, dann sprechen wir nicht über einen netten Bonus oder eine Good-Will Aktion, sondern kindgerechte Justiz ergibt sich aus den Verpflichtungen der UN-Kinderrechtskonvention und muss deshalb einen sehr hohen Stellenwert einnehmen.”

Initiiert von der World Childhood Foundation Deutschland und dem Childhood-Haus Berlin trifft sich, drei Jahre nach Eröffnung des ersten Childhood-Hauses Leipzig in Deutschland, das erste Mal das Childhood-Haus Netzwerk. In einer Hybrid-Veranstaltung haben insgesamt rund 300 Teilnehmende aus den Professionen Polizei, Justiz, Jugendhilfe, Medizin und Psychologie in insgesamt über 30 Workshops zum Thema Childhood-Haus und Kinderschutz diskutiert.

Hessen ist das bislang erste Bundesland, das ein Childhood-Haus durch die Landesregierung etabliert. Das hessische Childhood-Haus wird an der Kinderschutzambulanz des Uniklinikums Frankfurt am Main eingerichtet.

Dazu der hessische Staatsminister für Soziales und Integration Kai Klose: „Die Rechte von Kindern und Jugendlichen zu wahren und für deren größtmöglichen Schutz zu sorgen ist eine der wichtigsten staatlichen Aufgaben. Wenn Kinder und Jugendliche Gewalt oder sexuelle Gewalt erleiden müssen, tragen sie häufig ein Leben lang an den Folgen. Betroffenen Kindern und Jugendlichen in einem geschützten Umfeld bestmöglich beizustehen, sie zu entlasten und ihnen zu helfen, ist deshalb ein fundamentaler staatlicher Auftrag. Ein wunderbares Beispiel für die Umsetzung dieses Anspruchs ist unser erstes hessisches Childhood-Haus, in dem alle beteiligten Professionen koordiniert zum Wohle des Kindes agieren.“

Um die deutschlandweiten Bestrebungen für die Implementierung des europäischen Best Practice Modells der Childhood-Häuser in jedem Bundesland zu vernetzen, formiert sich das Childhood-Haus Netzwerk – Auftakt einer neuen bundesweiten Zusammenarbeit.

Dr. med. Astrid Helling-Bakki, Geschäftsführerin der World Childhood Foundation: „Nach drei Jahren Childhood-Haus in Deutschland, Ende diesen Jahres neun eröffneten Childhood-Häusern, mindestens einem Haus pro Bundesland in Planung und Aufnahme des Konzeptes in den Koalitionsvertrag der Bundesregierung, haben wir den Proof of Concept erbracht! Nun gilt es, die landesweite Implementierung voranzutreiben und so den Kinderschutz in Deutschland nachhaltig zu verändern.”

Die Bereitschaft aller Fachkräfte in den Childhood-Häusern, die kindliche oder heranwachsende Perspektive in den Fokus zu stellen und die gesamte Versorgung in Fällen von sexualisierter Gewalt und Misshandlung immer mit dem Blick auf das Kind und die Jugendlichen im multidisziplinären Team zu übernehmen, ist eine große Chance für alle, aber insbesondere für die betroffenen Kinder und Jugendlichen.

Prof. Sibylle Winter, Leiterin des Childhood-Haus Berlins und führende Kinderschützerin an der Charité: „Wir brauchen einen Paradigmenwechsel für eine optimale Versorgung der von Gewalt betroffenen Kinder und Jugendlichen – dazu kann das Childhood-Haus beitragen.”

Gleichzeitig schafft die Arbeit im Childhood-Haus wertvolle Synergien für die Fachkräfte aus den verschiedenen Systemen und Institutionen.

Das gemeinsame Ziel der Teilnehmer*innen der Tagung ist, diese Synergien zu stärken, neue Impulse zu setzen und die behördenübergreifende multidisziplinäre Zusammenarbeit im Kinderschutz, im Opferschutz und für kinderfreundliche Justiz in ganz Deutschland zu verstetigen.

Dr. Manuela Stötzel, kommissarische Leiterin des UBSKM-Amtes: „Die Entwicklung der Childhood-Häuser auch in Deutschland ist sehr wichtig für den Kinderschutz. Das Konzept, Kindern, die sexueller Gewalt ausgesetzt waren, an einem geschützten Ort medizinische und psychosoziale Unterstützung anzubieten und auch juristische Fragen Hand in Hand zu klären, ist fachlich sinnvoll und konsequent vom Kind und seinen Bedürfnissen aus gedacht. Bund und Länder sind gut beraten, die wichtigen Erfahrungen der bestehenden Childhood-Häuser auszuwerten und ihren Ausbau weiter zu unterstützen.“

Die Fachtagung wird gefördert vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration.

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